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Folgende Punkte sind zu bedenken:
- Liegen Unbedenklichkeitsbescheinigungen für alle Ehren- und Hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen vor?
- Sind alle Mitarbeiter/-innen zum Thema "Prävention" senisbilisiert?
- Erkennen alle Mitarbeiter/-innen und Kooperationspartner den Verhaltenskodex an?
- Wurde der Verhaltenskodex gemäß des iSK umgesetzt?